Die Zuweisung einer Geldauflage oder eines Bußgeldes ist für die Elternhilfe für krebskranke Kinder Leipzig ein wichtiger Baustein zur Sicherung unserer Hilfsangebote für betroffene Familien mit einem krebskranken Kind, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen. Dank dieser Zuwendungen ist es uns möglich, unsere Projekte dauerhaft und nachhaltig zu etablieren.
Als Strafrichter*in oder Staatsanwalt*in haben Sie die Möglichkeit, uns mit der Zuteilung von Geldauflagen und Bußgeldern direkt zu helfen.
Geldauflagen, welche mit einem richterlichen Beschluss an die Elternhilfe gerichtet werden sollen, überweisen Sie bitte an:
Elternhilfe für krebskranke Kinder Leipzig e.V.
Volksbank Leipzig
IBAN: DE25860956040320093333
BIC: GENODEF1LVB
Bitte unbedingt beachten:
Wenn Sie Kontakt zu Strafrichter*innen oder Staatsanwält*innen haben, würden wir uns freuen, wenn Sie diese Kontakte nutzen und die Elternhilfe als Bußgeldempfänger vorschlagen. Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!