Überlegen Sie, wie sie über das Leben hinaus wirken können?
Bedenken Sie die Elternhilfe für krebskranke Kinder Leipzig in Ihrem Nachlass oder ziehen Sie eine Zustiftung in Betracht. So tragen Sie maßgeblich zur finanziellen Sicherung unserer Arbeit und zum Erreichen unserer Anliegen & Ziele bei.
Möchten Sie die Elternhilfe für krebskranke Kinder Leipzig mit Ihrem Nachlass unterstützen, so können Sie unsere Organisation als Allein- oder Miterben einsetzen. In diesem Fall setzen wir Ihr Vermögen auch über Ihren Tod hinaus sorgsam, seriös und zuverlässig für die Unterstützung von krebskranken Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie ihren Familien ein.
Um Ihren Nachlass ganz in Ihrem Sinne zu regeln, empfehlen wir Ihnen ein Testament zu verfassen. Nur so können Sie über die gesetztliche Erbfolge hinaus einen Teil Ihres Vermögens nahestehenden Menschen oder einer gemeinnützigen Organisation wie der Elternhilfe für krebskranke Kinder hinterlassen.
Unterstützen Sie unseren Verein durch die Anordnung eines Vermächtnisses innerhalb Ihres Testaments. Bestimmte Geldbeträge oder einzelne Vermögenswerte können so der Arbeit mit Familien von krebskranken Kindern gewidmet werden. In diesem Fall fungieren wir als Vermächtnisnehmer und den Erben obliegt die Herausgabe der Nachlassgegenstände.
Bei einer Zustiftung wird Vermögen in Form von Geld oder Sachleistungen, zum Beispiel Immobilien, in das Stiftungskapital einer bereits bestehenden Stiftung zugeführt. Diese Form der Unterstützung unterscheidet sich grundlegend von der herkömmlichen Spende, da das zugestiftete Kapital langfristig erhalten bleibt und nicht zeitnah ausgegeben werden muss: Es wird gewinnbringend angelegt und nur die daraus erzielten Erträge dürfen verwendet werden. Auf diese Weise erzielen Zustiftungen eine nachhaltige Wirkung und ermöglichen auf Dauer die Umsetzung satzungsgemäßer Ziele.
Außerdem sind Zustiftungen ein sehr einfacher und effektiver Weg einen wirksamen und langfristigen Beitrag zu leisten, ohne selbst eine eigene Stiftung zu gründen. Sie können sowohl als natürliche als auch als juristische Person eine Zustiftung leisten und kommen dabei in den Genuss der vom Gesetzgeber vorgesehenen steuerlichen Vorteile.
Sie sind an einer Zustiftung interessiert? Informieren Sie sich bei der Leipziger Stiftung für krebskranke Kinder.
... sollten wir darüber persönlich sprechen - selbstverständlich vertraulich und diskret. Wir informieren und beraten Sie gern über Ihre individuellen Möglichkeiten uns zu unterstützen.