Beratungsstelle Ambulante psychosoziale Nachsorge

Schaffen wir das allein?

Das ist eine der vielen Fragen von Familien, wenn sie gemeinsam mit dem erkrankten Kind das erste Mal während der Intensivtherapie für ein paar Tage nach Hause dürfen oder den langwierigen Therapieweg hinter sich haben und zurück in einen veränderten „Alltag“ gehen.

Häufig ergeben sich dabei neue und vielfältige Fragen und Herausforderungen, bei denen wir Familien mit an Krebs erkrankten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen begleitend zur Seite stehen. In unserer Beratungsstelle stellen wir die Stärken in den Mittelpunkt und finden gemeinsam mit den Betroffenen passende Lösungen und neue Perspektiven. Im Rahmen unserer Nachsorge-Beratungsstelle unter dem Dach des Elternhilfe für krebskranke Kinder Leipzig e.V. ermöglichen wir ein breit gefächertes Beratungsangebot sowie zahlreiche Gruppenangebote.

Beratungsanliegen

können sein
  • weiterführende Krankheitsverarbeitung
  • Umgang mit Spätfolgen
  • sozialrechtliche Anliegen
  • Wiedereingliederung in KiTa oder Schule
  • persönliche (Neu-) Orientierung nach der Erkrankung
  • Erziehungsfragen
  • auftretende Verhaltensbesonderheiten
  • Umgang mit Ängsten und Erschöpfung
  • Umgang mit sich anbahnenden Konflikten
    • innerhalb der Familie
    • innerhalb der Partnerschaft
    • in der Geschwisterbeziehung
    • in der Beziehung zu anderen Familienmitgliedern
  • Palliativbegleitung
  • Sterbe- und Trauerbegleitung

 

IHR WEG ZU UNS

  • Erstkontakt
    Sie rufen bei uns an oder schreiben uns eine E-Mail.
    Ihr Anliegen wird aufgenommen und an die Mitarbeiter*innen des Nachsorgeteams weiter geleitet.
    Telefon: 0341/2252419 | Fax: 0341/2251598 | E-Mail:

  • Telefonische Terminvereinbarung
    Ein*e Mitarbeiter*in unserer Beratungsstelle meldet sich bei Ihnen zur Terminvereinbarung für ein Erstgespräch.

  • Erstgespräch
    Gemeinsam konkretisieren wir Ihr(e) Anliegen, planen das weitere Beratungsvorgehen und erklären Ihnen unsere Angebote.

Unsere Beratungsstelle wird nach §65e SGB V durch den GKV-Spitzenverband und den PKV-Verband gefördert.

Länderförderung: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.